Maßnahmen zur Sicherstellung der Energieversorgung und wichtige Hinweise zum Energiesparen

Wir beantworten Ihre häufigsten Fragen zum Verhalten in der aktuellen Heizperiode wie optimalen Raumtemperaturen, Nachtabsenkung und Nebenkostenabrechnung und erklären Ihnen, wieso Sie ein Informationsschreiben zum Energiesparen von uns erhalten haben.

In der aktuellen Heizperiode ist Energiesparen, etwa beim Heizen, für alle Haushalte ein besonders wichtiges Thema.
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Energieeinsparmaßnahmen, Verbrauchswerte, Energieeinsparpotenzial

Die Bundesregierung hat Energiesparmaßnahmen beschlossen, die kurz- und mittelfristig zur Sicherung der Energieversorgung beitragen und einer Notsituation bei der Energieversorgung im Winter vorbeugen sollen.

Mit dem Schreiben kommen wir unserer Pflicht nach, unsere Mieterinnen und Mieter über den Energieverbrauch und die Energiekosten in ihrem Gebäude bzw. ihrer Wohnung in der letzten vorangegangenen Abrechnungsperiode sowie über die Höhe der voraussichtlichen Energiekosten zu informieren sowie über das rechnerische Einsparpotenzial.

In den meisten Fällen haben wir die Verbrauchswerte von den Messdienstleistern erhalten. Die Energiekosten wurden anhand der aktuellen Konditionen der Energielieferanten ermittelt.

Wenn keine Verbrauchsdaten beim Messdienstleister vorlagen, wurden möglichst realistische Schätzwerte und voraussichtliche Kosten verwendet. In der Tabelle sind also rein informatorische Werte abgebildet. Mit der Betriebs- und Heizkostenabrechnungen für das jeweilige Abrechnungsjahr erhalten Sie dann die verbindlichen Kosten.

Es handelt sich um einen rechnerischen Wert. Dabei wird angenommen, dass bei einer durchgängigen Reduzierung der durchschnittlichen Raumtemperatur um 1 Grad Celsius eine Energieeinsparung von 6 Prozent zu erwarten ist.

In § 9 der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV), wird von einem durchschnittlichen Energieverbrauch von 165 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr ausgegangen.

Beispiel: Für eine 60 Quadratmeter große Wohnung wird demzufolge ein Energieverbrauch von 9.900 kWh pro Jahr angenommen. Bei einem Grad weniger Raumtemperatur ist also mit einem Verbrauchsrückgang von 595 kWh im Abrechnungszeitraum zu rechnen.

(Quelle: www.enviam.de/privatkunden/aktuelle-marktlage/erdgas-einsparpotenzial)

Es ist uns zurzeit nicht möglich einen Vorauszahlungsbetrag zu nennen.

Mit der Optimierung der Heizanlage lässt sich der Energieverbrauch senken und damit auch Ihre Verbrauchskosten. Zudem kommen wir mit der Optimierung der Heizanlage der gesetzlichen Pflicht nach. (Quelle: Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSimiMaV)

Optimale Raumtemperarur, Nachtabsenkung, Heizkosten, Nachzahlung

Stellen Sie das Thermostat Ihrer Heizung tagsüber auf Stufe 3. Auf dieser mittleren Stufe erreichen Sie eine angenehme Raumtemperatur. Wird die Heizung einmal nicht warm, drehen Sie bitte für eine begrenzte Zeit auf Stufe 5.

Entscheidend ist es, regelmäßig zu lüften, dazu sollten Sie mindestens zwei- bis dreimal am Tag alle Räume für mindestens fünf Minuten vollständig durchlüften. Zudem sollten Sie gleichmäßig Heizen, um eine angemessene Raumtemperatur zu gewährleisten.

Wichtig ist, immer Stoßlüften statt Kipplüften.

Die Nachtabsenkung ist ein Verfahren zur Energieeinsparung, bei dem während der Nachtstunden die Vorlauftemperatur der Heizungsanlage herunter geregelt wird. Das Wasser im Heizkessel wird auf geringere Temperaturen erhitzt und damit weniger Wärme erzeugt als am Rest des Tages. Wenn Sie Ihre Heizung zwischen 0 und 5 Uhr andrehen, erreichen Sie deshalb eine geringere Raumtemperatur als zu anderen Tageszeiten.

Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen (§ 1 Betriebskostenverordnung), wie zum Beispiel Kosten für die Wasserversorgung und Entwässerung, Müllgebühren oder Grundsteuer. Die Heizkosten umfassen die Kosten, die durch die Wärmelieferung und Warmwasseraufbereitung entstehen. Die Heizkostenabrechnung ist durch die Heizkostenverordnung gesetzlich geregelt.

Die Frist, für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung, ist vom Gesetzgeber vorgegeben. Diese muss bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes bei Ihnen vorliegen.

Allgemeine Fragen beantwortet unser Kundenmanagement gern am Telefon. Detaillierte Fragen teilen Sie uns schriftlich mit oder nutzen Sie ganz einfach unsere Mieter-App.

Das ist kein Problem, bitte vereinbaren Sie mit unserem Kundenmanagement eine Ratenzahlungsvereinbarung.

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben haben wir für viele Wohngebäude die Heizanlage neu eingestellt.

Das heißt, wir haben die Vorlauftemperatur reduziert und die Nachtabsenkung eingestellt. Damit sparen Sie Energie und tragen zur Versorgungssicherheit bei.

Bitte beachten Sie die Hausaushänge und berücksichtigen folgende Hinweise:

  • Stellen Sie das Thermostat an der Heizung tagsüber auf Stufe 3. Auf dieser mittleren Stufe erreichen Sie eine angenehme Raumtemperatur. Wird die Heizung einmal nicht warm, drehen Sie bitte für eine begrenzte Zeit auf Stufe 5.
  • Während der Nachtstunden wird die Heizleistung reduziert, um Energie zu sparen. Wenn Sie zwischen 0 und 5 Uhr heizen, erreichen Sie deshalb eine geringere Raumtemperatur.
In der aktuellen Heizperiode ist Energiesparen für alle Haushalte ein besonders wichtiges Thema.
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