Häufig gestellte Fragen
Hier sammeln wir unsere Antworten auf die häufigsten Mieterfragen. Sicherlich finden Sie ganz schnell die passende Antwort auf Ihre drängende Frage. Wenn nicht, dann nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir widmen uns Ihrem Anliegen und ergänzen unsere Fragenliste.
- Wohnungssuche • Besichtigungstermin und Bewerbung
- Neue Wohnung • Mietvertrag, Kaution und Einzugsplanung
- Miete • Mietzahlung, Nebenkosten, Betriebskostenabrechnung
- Ordnung • Wohnhaus, Nachbarschaft und Tierhaltung
- Zuhause • Von Familienzuwachs bis Wandanstrich
- Umzug • Kündigung, Auszug und Wohnungswechsel
- Notfallplan • Reparatur, Havarie und Beschwerden
Wohnungssuche • Besichtigungstermin und Bewerbung
Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Vermieter oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir vereinbaren so schnell wie möglich einen Besichtigungstermin mit Ihnen.
Ihre Terminverschiebung teilen Sie bitte an den Vermieter, mit dem Sie den Termin vereinbart haben. Alternativ schreiben Sie uns eine Nachricht an wohnen@tag-ag.com
Bitte legen Sie bei Ihrer Wohnungsbewerbung die ausgefüllte und unterschriebene Selbstauskunft, sowie Lohn- oder Gehaltsnachweise der letzten drei Monate und/ oder ALG-Bescheide und/ oder sonstige Einkünfte vor. Wir benötigen zudem eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite, Serien- und Zugangsnummer bitte schwärzen), eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom derzeitigen Vermieter oder, bei einem Eigentumsverhältnis, einen aktuellen Grundbuchauszug.
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Schreiben Sie Ihre Wunschkriterien Ihrem Vermieter oder an wohnen@tag-ag.com. Wenn eine passende Wohnung frei wird, melden wir uns bei Ihnen.
Neue Wohnung • Mietvertrag, Kaution und Einzugsplanung
Die Kaution zahlen Sie vor Wohnungsübergabe. Wenn Sie in Raten zahlen, dann ist die erste Rate zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren zwei Raten zu Anfang des zweiten und dritten Mietmonats, in jedem Fall aber mit der Mietzahlung für diese Monate. Ein Hinweis: Bei unterbliebener Zahlung der Kaution oder der ersten Rate können wir die Wohnungsübergabe verweigern.
Im Übergabeprotokoll halten wir die Ausstattung der Wohnung sowie den Zustand der Räume bei Übergabe der Wohnung fest. Wir notieren die Anzahl der an Sie übergebenen Schlüssel und lesen die Zählerstände aller Wasseruhren, Heizkostenverteiler und Wärmemengenzähler ab. Sie erhalten von uns ein Zweitexemplar des Protokolls für Ihre Unterlagen.
In den meisten Fällen ist eine Kabelgrundversorgung über uns sichergestellt und in den Betriebskosten enthalten. Sprechen Sie bitte Ihren Vermieter an. Dieser erklärt Ihnen gern, was über die Kabelgrundversorgung abgedeckt ist und wie Sie Zusatzprodukte buchen können.
Miete • Mietzahlung, Nebenkosten, Betriebskostenabrechnung
Wenn Sie Neumieter sind, erhalten Sie ein entsprechendes Formular mit Ihren Mietvertragsunterlagen. Möchten Sie uns während Ihres laufenden Mietverhältnisses ein Lastschriftmandat erteilen, nutzen Sie unsere Mieter-App oder lassen Sie sich von Ihrem Kundenbetreuer unser Formular für die Erteilung eines SEPA-Mandats zusenden.
Das ist ein Leichtes. Nutzen Sie am einfachsten unsere Mieter-App oder teilen Sie Ihre geänderten Bankdaten bitte schriftlich Ihrem Kundenbetreuer mit.
Ja, die Möglichkeit besteht. Wir schließen mit Ihnen eine schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung ab. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Kundenbetreuer oder beantragen Sie die Ratenzahlung über die Mieter-App.
Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen (§ 1 Betriebskostenverordnung), wie zum Beispiel Kosten für die Wasserversorgung und Entwässerung, Müllgebühren oder Grundsteuer. Die Heizkosten umfassen die Kosten, die durch die Wärmelieferung und Warmwasseraufbereitung entstehen. Die Heizkostenabrechnung ist durch die Heizkostenverordnung gesetzlich geregelt.
Allgemeine Fragen beantwortet Ihr Kundenbetreuer gern am Telefon. Detaillierte Fragen teilen Sie uns schriftlich mit oder nutzen Sie ganz einfach unsere Mieter-App.
Der Auszahlungstermin für Ihr Guthaben wird Ihnen in der Nebenkostenabrechnung mitgeteilt. Wenn keine Verrechnung mit möglichen Forderungen aus laufenden Mietzahlungen vorgenommen werden, erhalten Sie Ihr ausgewiesenes Guthaben vier Wochen nach Zugang Ihrer Abrechnung. Nachforderungen werden spätestens vier Wochen nach Zugang mit Ablauf der Widerspruchsfrist fällig.
Entscheidend ist es, regelmäßig zu lüften, dazu sollten Sie mindestens zwei- bis dreimal am Tag alle Räume für mindestens fünf Minuten vollständig durchlüften. Zudem sollten Sie gleichmäßig Heizen, um eine angemessene Raumtemperatur zu gewährleisten. Sprechen Sie Ihren Kundenbetreuer an, er berät Sie gern.
Ordnung • Wohnhaus, Nachbarschaft und Tierhaltung
Glühlampen tauscht der Hausmeister aus. Sagen Sie Ihrem Hausmeister einfach Bescheid. Die Telefonnumer steht am Infobrett im Hauseingangsbereich. Ansonsten rufen Sie einfach im Mieterbüro an. Ihr Kundenbetreuer kann ebenso den Hausmeister verständigen. Bitte klettern Sie nicht selbst auf die Leiter.
Für ein angenehmes und friedliches Zusammenleben in einem Wohnhaus gibt es Regeln und die stehen in der Hausordnung. Diese ist für uns und unsere Mieter so wichtig, dass sie Bestandteil des Mietvertrages ist. Geregelt wird darin beispielsweise alles rund um den Brandschutz, Reinigungspflichten, Tierhaltung und die Ruhezeiten.
Kleine Haustiere wie Wellensittiche haben viele Menschen gern und sind bei artgerechter Haltung erlaubt. Tierheime und Tierärzte informieren etwa über Käfig- und Stallgrößen. Auch ein Meerschweinchen oder Hamster können gern gehalten werden. Bei Katzen, Hunden oder exotischen Tieren fragen Sie bitte unbedingt vor der Anschaffung des Tieres um Erlaubnis. Sie finden einen Antrag unter Hilfreiche Formulare. Am schnellsten geht es über unsere Mieter-App. Hier können Sie ganz unkompliziert Ihren Antrag für einen neuen tierischen Mitbewohner stellen.
Wenn es sich dabei um einen Elektrogrill handelt und Ihre Nachbarn sich nicht vom Geruch belästigt fühlen, dann ist das kein Problem. Klingeln Sie doch einfach und laden ihn ein! Auf keinen Fall dürfen Sie in geschlossenen Gebäuden einen Holzkohlegrill oder anderes offenes Feuer entfachen. Das verstößt gegen die Brandschutzverordnung.
Die Regelung der Ruhezeiten finden Sie in der Hausordnung. Diese ist als Anlage Ihrem Mietvertrag beigefügt. Ist darin nichts anderes vereinbart, beginnt die Nachtruhe um 22 Uhr und endet um 7 Uhr morgens, zudem gilt eine Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr. Die Ruhezeiten am Sonntag und an Feiertagen sind ganztägig.
In vielen Fällen hilft ein klärendes Gespräch mit dem Nachbarn. Sollten Ruhestörungen wiederholt auftreten, bitten wir Sie, ein Protokoll zu führen und dies an Ihren Kundenbetreuer weiterzureichen. Unser Störungsprotokoll finden Sie unter Hilfreiche Formulare.
Ein Fußabtreter ist im Allgemeinen kein Problem, verhindert er doch auch, dass Schmutz in Ihre Wohnung gelangt. Bei einem Schuhschrank sieht das schon anders aus. Der gilt als Brandlast und kann zudem bei einem Brand den Fluchtweg versperren. Das Aufstellen von sämtlichen Möbelstücken, Schuhen und Grünpflanzen ist daher untersagt.
Papier und Pappe gehören grundsätzlich in den blauen Container. Wertstoffsachen für den gelben Sack oder die gelbe Tonne sind getrennt vom Restmüll zu entsorgen. Helfen Sie, mit einer richtigen Mülltrennung die Umwelt zu schonen. Wir haben Informationen zur Mülltrennung in einem Flyer zusammengefasst. Diesen lässt Ihnen Ihr Kundenbetreuer gern zukommen.
Kleinreparaturen umfassen das Beheben kleinerer Schäden an Gegenständen, die häufig dem Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Das sind Schäden an Installationsgegenständen für Elektrizität, Gas und Wasser, Heizeinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse, Toilettenspülungen und Kocheinrichtungen, Rollläden, Jalousien und Markisen. Die Summe der Kosten für Kleinreparaturen, die der Mieter zu tragen hat, ist in Ihrem Mietvertrag geregelt, jedoch der Höhe nach beschränkt auf maximal 8 Prozent der Jahresgrundmiete pro Kalenderjahr.
Zuhause • Von Familienzuwachs bis Wandanstrich
Im Allgemeinen werden Schönheitsreparaturen je nach Grad der tatsächlichen Abnutzung in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich: in Küchen und Bädern alle fünf Jahre, in Wohn- und Schlafräumen sowie Fluren alle acht Jahre. In Ihrem Mietvertrag finden Sie hierzu genauere Informationen.
Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, das Anstreichen oder Lackieren der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen und die sachgemäße Pflege der Fußböden.
Das freut uns für Sie, herzlichen Glückwunsch! Über die Namensänderung informieren Sie bitte Ihren Kundenbetreuer, einen entsprechenden Antrag finden unter Hilfreiche Formulare. Bitte vergessen Sie nicht, den Nachweis der Namensänderung (z.B. die Heiratsurkunde) in Kopie beizufügen.
Wir freuen uns über jeden weiteren Mieter. Wir benötigen von Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner Bewerbungsunterlagen. Bitte wenden Sie sich für die weitere Vorgehensweise an Ihren Kundenbetreuer oder erfassen Sie in unserer Mieter-App eine neue Servicemeldung.
Bitte beantragen Sie eine Untervermietung bei Ihrem Kundenbetreuer. Sie benötigen dafür eine schriftliche Zustimmung von uns. Eine entsprechende Erklärung finden Sie unter Hilfreiche Formulare.
Für die Dauer der Abwesenheit bevollmächtigen Sie am besten einen Nachbarn, der regelmäßig in Ihrer Wohnung nach dem Rechten schaut. Auf jeden Fall muß sichergestellt werden, dass der Vermieter zum Beispiel im Havariefall, Ihre Wohnung auch während Ihrer Abwesenheit betreten kann.
Bauliche Veränderungen durch den Mieter dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden. Am schnellsten geht es, wenn Sie dazu eine Servicemeldung in unserer Mieter-App verfassen oder Sie sprechen Ihren Kundenbetreuer an, er berät Sie gern.
Ja. Bei dieser baulichen Veränderungen benötigen Sie eine Zustimmung des Vermieters. Nutzen Sie zur Beantragung ganz einfach unsere Mieter-App oder sprechen Sie bitte wegen einer Wohnraumberatung Ihren Kundenbetreuer an. Informieren Sie sich auch über staatliche Förderungen bzw. eine Förderung durch Ihre Krankenkasse bei einem Badumbau, zum Beispiel unter aktion-barrierefreies-bad.de
Umzug • Kündigung, Auszug und Wohnungswechsel
Gern können Sie uns einen Nachmieter benennen. Wir benötigen vom Interessenten vollständige Bewerbungsunterlagen und prüfen diese. Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Nachmieter nicht akzeptieren müssen. Sprechen Sie gern Ihren Kundenbetreuer an, ob es schon Interessierte an Ihrer Wohnung gibt.
Schauen Sie hierzu bitte in Ihren Mietvertrag, welche Regelung zu den Schönheitsreparaturen getroffen wurde. Mit Ihrer Kündigungsbestätigung haben Sie ein Merkblatt erhalten. Darin finden Sie hilfreiche Informationen zur vertragsgemäßen Wohnungsrückgabe. Gern vereinbaren wir einen Vorabnahmetermin mit Ihnen.
Wir freuen uns, dass Sie weiterhin bei uns wohnen wollen. Teilen Sie uns gern mit, wo Sie eine neue Wohnung benötigen und welche Kriterien diese haben sollte. Wir prüfen dann, ob wir Ihnen am Standort ein entsprechendes Angebot unterbreiten können. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular oder sprechen Sie Ihren Kundenbetreuer an.
Notfallplan • Reparatur, Havarie und Beschwerden
Nutzen Sie für Ihre Schadensmeldung unsere Mieter-App oder wenden Sie sich an Ihren Kundenbetreuer. Dieser beauftragt einen Fachfirma mit der Beseitigung des Mangels.
Als Havarie zählen Schäden, die sofort behoben werden müssen. Dazu gehören zum Beispiel Rohrbüche, Überschwemmungen, Wassereinbrüche, Sturmschäden oder auch der Komplettausfall von Strom, Wasser und Heizung. Einen Havariefall innerhalb unserer Servicezeiten zeigen Sie bitte Ihrem Kundenbetreuer an. Außerhalb unserer Servicezeiten wenden Sie sich bitte an unsere Havariehotline. Die Nummer finden Sie am Aushang in ihrem Treppenhaus oder unter Ihr Mieterbüro.
Schreiben Sie uns gern eine E-Mail an wohnen@tag-ag.com oder nutzen Sie unsere Mieter-App. Im Havariefall außerhalb unserer Servicezeiten wenden Sie sich bitte an unsere Havariehotline. Die Nummer finden Sie am Aushang in ihrem Treppenhaus oder unter Ihr Mieterbüro.
Schreiben Sie uns bitte einen E-Mail an wohnen@tag-ag.com. Wir kümmern uns darum, dass Ihnen schnellstmöglich geholfen wird.
Einen Defekt an der Heizung müssen Sie in jedem Fall Ihrem Kundenbetreuer anzeigen, z. B. auch über unsere Mieter-App. Eventuell reicht es dann schon aus, wenn der Hausmeister vorbeikommt. Dieser kann zum Beispiel das Thermostatventil überprüfen. Neben zu viel Luft im Heizkörper kann auch ein verkalktes oder verklemmtes Thermostatventil die Ursache dafür sein, dass Ihre Heizung nicht warm wird. Anderenfalls beauftragen wir direkt eine Fachfirma mit der Reparatur.
Für Ungezieferbefall, der von Ihnen verursacht wurde, haften Sie als Mieter. In diesem Fall können Sie eigenständig eine Schädlingsbekämpfungsfirma beauftragen. Anderenfalls zeigen Sie den Ungezieferbefall bitte sofort Ihrem Kundenbetreuer an. Er entscheidet über die weiteren Maßnahmen.
Da viele unserer Häuser mit zentralen Schließsystemen ausgestattet sind, benötigen Sie eine Genehmigung, um einen Schlüssel nachmachen zu lassen. Nutzen Sie am einfachsten unsere Mieter-App oder sprechen Sie bitte Ihren Kundenbetreuer an.