Häufig gestellte Fragen
Hier sammeln wir unsere Antworten auf die häufigsten Fragen von Mietern und Mieterinnen sowie Mietinteressierten. Sicherlich finden Sie ganz schnell die passende Antwort auf Ihre drängende Frage. Wenn nicht, dann nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir widmen uns Ihrem Anliegen und ergänzen unsere Fragenliste.
- Wohnungssuche, Besichtigungstermin und Bewerbung
- Neue Wohnung, Mietvertrag, Kaution und Einzugsplanung
- Mietzahlung, Nebenkosten, Betriebskostenabrechnung
- Hausordnung, Nachbarschaft und Tierhaltung
- Heizung, Strom, Hausmüll und Kosten sparen
- Gestaltung, Renovierung und Umbauten
- Familienzuwachs, Untermieter oder langer Urlaub
- Reparatur, Havarie und Beschwerden
- Kündigung, Auszug und Wohnungswechsel
- Mieter-Portal und Mieter-App
Wohnungssuche, Besichtigungstermin und Bewerbung
Nach Ihrer Anfrage zu einer freien Wohnung erhalten Sie von unserem Vermietungsteam per E-Mail Terminvorschläge für eine Besichtigung.
Ihre Terminverschiebung teilen Sie uns bitte mit, indem Sie auf unsere E-Mail mit dem Betreff „Bestätigung des Wohnungsbesichtigungstermins" antworten. Nutzen Sie einfach die Funktion „Auf Nachricht antworten".
In dringenden Fällen, insbesondere ab einer Stunde vor dem Termin, rufen Sie bitte bei unserem Vermietungsteam unter 0800 290 3000 an.
Nach der Wohnungsbesichtigung bitten wir Sie, den per E-Mail erhaltenen Link zur Selbstauskunft auszufüllen.
Im gleichen Schritt können Sie über den Button „Datei auswählen" folgende Dokumente hochladen:
- Lohn- oder Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, ALG-Bescheide oder Nachweise über sonstige Einkünfte,
- eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Ihres derzeitigen Vermieters oder, falls Sie Eigentümer sind, einen aktuellen Grundbuchauszug,
- eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite). Bitte schwärzen Sie dabei die Serien- und Zugangsnummer.
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Schreiben Sie Ihre Wunschkriterien unserem Vermietungsteam per E-Mail oder lassen Sie sich gern am Telefon unter 0800 290 3000 beraten.
Grundsätzlich vermieten wir unsere Wohnungen nicht ungesehen und möchten Sie gerne persönlich kennenlernen. Sollte Ihnen ein Besichtigungstermin aus wichtigen Gründen nicht möglich sein, können Sie gerne eine Vertrauensperson für die Besichtigung bevollmächtigen. In Ausnahmefällen ermöglichen wir Ihnen auch eine Online-Besichtigung.
Wir versuchen immer eine individuelle Lösung zu finden. Beispielsweise besteht die Möglichkeit, die Eltern als Vertragspartner in den Mietvertrag aufzunehmen. Unser Vermietungsteam berät Sie gern am Telefon 0800 290 3000 oder schreiben Sie eine E-Mail.
Wir freuen uns, dass Sie weiterhin bei uns wohnen wollen. Nutzen Sie einfach unsere Wohnungssuche oder teilen unserem Vermietungsteam per E-Mail oder telefonisch unter 0800 290 300 mit, wo Sie eine neue Wohnung benötigen und welche Kriterien diese haben sollte. Wir prüfen dann, ob wir Ihnen am Standort ein entsprechendes Angebot unterbreiten können.
Neue Wohnung, Mietvertrag, Kaution und Einzugsplanung
Um alles in trockene Tücher zu bringen, wird mit Ihnen ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen. Alle weiteren Punkte werden unsere Mitarbeitenden mit Ihnen gern persönlich besprechen.
Die Kaution ist vor der Wohnungsübergabe fällig. Bei Zahlung in Raten ist die erste Rate zu Beginn des Mietverhältnisses, also vor der Wohnungsübergabe, zu leisten. Die zweite und dritte Rate sind jeweils zu Beginn des zweiten und dritten Mietmonats, spätestens jedoch zusammen mit der Mietzahlung für diese Monate, fällig.
Ein Hinweis: Erfolgt die Zahlung der Kaution oder der ersten Rate nicht fristgerecht, können wir die Wohnungsübergabe verweigern.
Ja, es ist möglich, die Kaution in drei gleichen aufeinander folgenden monatlichen Raten zu zahlen. Die erste Rate ist vor der Wohnungsübergabe fällig.
In besonderen Fällen akzeptieren wir auch Bank- bzw. Mietkautionsbürgschaften. Erfragen Sie die Möglichkeit gern bei unserem Vermietungsteam.
Die Schlüssel zu Ihrer neuen Wohnung erhalten Sie bei der Wohnungsübergabe. Dafür vereinbaren wir gemeinsam einen Termin, an dem Sie die Schlüssel persönlich entgegennehmen können. Bitte beachten Sie, dass die Schlüsselübergabe erst nach Vorlage des Nachweises über die geleistete Kautionszahlung erfolgen kann.
Eine Wohnungsübergabe vor Vertragsbeginn kann unter bestimmten Voraussetzungen und in Einzelfällen erfolgen. Sprechen Sie gern unser Vermietungsteam an, ob in Ihrem Fall eine vorzeitige Übergabe Ihrer neuen Wohnung möglich ist.
Im Übergabeprotokoll halten wir die Ausstattung der Wohnung sowie den Zustand der Räume bei Übergabe der Wohnung fest. Wir notieren die Anzahl der an Sie übergebenen Schlüssel und lesen die Zählerstände für Wasser, Strom und Heizung ab. Sie erhalten von uns ein Zweitexemplar des Protokolls für Ihre Unterlagen.
Sie bekommen die Wohnungsgeberbescheinigung bei Ihrem Einzug. Wenn sich während der Mietzeit Änderungen ergeben und Sie uns darüber informieren, erhalten Sie eine aktuelle Wohnungsgeberbescheinigung.
Ja. Bei der Wohnungsübergabe wird der Stromzähler für Ihre Wohnung mit Zählernummer und Zählerstand im Wohnungsübergabeprotokoll erfasst. Mit diesen Daten melden Sie sich selber beim Energieversorger an. Nutzen Sie gern unser Marktplatzangebot von lekker Energie.
Ja. Bei der Wohnungsübergabe wird der Gaszähler für Ihre Wohnung mit Zählernummer und Zählerstand im Wohnungsübergabeprotokoll erfasst. Mit diesen Daten melden Sie sich selber beim Gasversorger an. Nutzen Sie gern unser Marktplatzangebot von lekker Energie.
Die Kontaktdaten des für Ihr Objekt zuständigen Kabelanbieters finden Sie auf dem Hausaushang im Treppenhaus. Bitte wenden Sie sich direkt an den dort genannten Ansprechpartner, um Ihren Kabelanschluss anzumelden.
Mietzahlung, Nebenkosten, Betriebskostenabrechnung
Den aktuellen Stand Ihres Mieterkontos können Sie jederzeit bequem in unserem Mieter-Portal unter Verträge einsehen. Bitte beachten Sie, dass dort alle Zahlungseingänge berücksichtigt werden, die bis zu zwei Tagen zurückliegen. Dabei kann es in Einzelfällen zu Abweichungen kommen.
Wenn Sie eine Wohnung neu gemietet haben, erhalten Sie ein entsprechendes Formular mit Ihren Mietvertragsunterlagen. Möchten Sie uns während Ihres laufenden Mietverhältnisses ein Lastschriftmandat erteilen, nutzen Sie unser Mieter-Portal und erfassen Sie eine Servicemeldung unter Service > Meldung verfassen > Bankverbindung ändern > Erteilung Einzugsmandat oder teilen Sie uns Ihren Wunsch schriftlich per E-Mail mit.
Nutzen Sie am einfachsten unser Mieter-Portal und erfassen Sie eine Servicemeldung unter Service > Meldung verfassen > Bankverbindung ändern > Änderung Einzugsmandat oder teilen Sie Ihre geänderten Bankdaten schriftlich per E-Mail mit.
Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen (§ 1 Betriebskostenverordnung), wie zum Beispiel Kosten für die Wasserversorgung und Entwässerung, Müllgebühren oder Grundsteuer. Die Heizkosten umfassen die Kosten, die durch die Wärmelieferung und Warmwasseraufbereitung entstehen. Die Heizkostenabrechnung ist durch die Heizkostenverordnung gesetzlich geregelt.
Die Frist für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung ist vom Gesetzgeber vorgegeben. Diese muss bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes bei Ihnen vorliegen. Wenn der Abrechnungszeitraum in Ihrem Mietobjekt z. B. der 1.1. bis 31.12. ist, muss die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2024 bis zum 31.12.2025 bei Ihnen eingegangen sein.
Nutzen Sie gern unser Mieter-Portal und erfassen Sie eine Servicemeldung unter Service > Meldung verfassen > Betriebskosten > Nachfrage zur Betriebskostenabrechnung oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Der Auszahlungstermin für Ihr Guthaben wird Ihnen in der Nebenkostenabrechnung mitgeteilt. Wenn keine Verrechnung mit Forderungen aus laufenden Mietzahlungen vorgenommen wird, erhalten Sie Ihr ausgewiesenes Guthaben vier Wochen nach Zugang Ihrer Abrechnung. Die Auszahlung erfolgt auf die in der Abrechnung genannte Bankverbindung. Ist im Schreiben keine Bankverbindung ausgewiesen, übermittlen Sie uns für die Auszahlung bitte Ihre Bankdaten. Nutzen Sie gern unser Mieter-Portal und erfassen Sie eine Servicemeldung unter Service > Meldung verfassen > Bankverbindung ändern > Bankverbindung zur Guthabenauszahlung.
Wenn Sie Ihre Nachforderung aus der Betriebs- und Heizkostenabrechnung nicht begleichen können, stehen Ihnen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Arbeitnehmende und Selbständige mit geringem Einkommen können beim Jobcenter eine einmalige Beihilfe beantragen.
- Rentner, die keine staatlichen Leistungen beziehen, haben die Möglichkeit, einen Zuschuss beim Sozialamt zu beantragen.
- Wohngeldempfänger und Kinderzuschlag-Berechtigte können ebenfalls zusätzliche Unterstützung erhalten.
Stellen Sie einen formlosen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II unmittelbar nach Erhalt der Abrechnung, da die Frist nur drei Wochen beträgt. Es ist wichtig, dass Sie sich rechtzeitig um Hilfe bemühen.
Sollten Sie keine Unterstützung beantragen können, setzen Sie sich bitte schnellstmöglich mit Ihrem Forderungsmanager in Verbindung. Nutzen Sie hierfür die Servicemeldung in unserem Mieter-Portal unter Service > Meldung verfassen > Mieterkonto > Abschluss einer Ratenzahlung oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Diese stellen wir Ihnen gern aus. Sie können die Bescheinigung über unser Mieter-Portal unter Service > Meldung verfassen > Sonstige Anliegen, telefonisch bei unserem Kundenmanagement oder per E-Mail, anfragen.
Den Nachweis für haushaltsnahe Dienstleistungen gemäß § 35a EStG erhalten Sie mit der Nebenkostenabrechnung für das jeweilige Abrechnungsjahr. Beispiel: Ist der Abrechnungszeitraum vom 01.01. bis 31.12.2025, erhalten Sie die entsprechende Bescheinigung zusammen mit der Nebenkostenabrechnung 2025 spätestens bis zum 31.12.2026.
Entscheidend ist es, regelmäßig zu lüften. Dazu sollten Sie zwei- bis dreimal am Tag alle Räume für mindestens fünf Minuten vollständig durchlüften. Zudem sollten Sie gleichmäßig heizen, um eine angemessene Raumtemperatur zu gewährleisten. Wichtig ist: Stoßlüften statt Kipplüften. Informieren Sie sich auch gern über unseren Magazinbeitrag Richtig Heizen und Lüften.
Wenn Sie Ihre Miete nicht pünklich zahlen können oder Mietschulden haben, nutzen Sie unser Mieter-Portal und erfassen Sie eine Servicemeldung unter Service > Meldung verfassen > Mieterkonto oder schreiben uns eine E-Mail. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir einen individuellen Plan. Informieren Sie sich bitte auch über Ihren Anspruch auf Sozialleistungen, wie Wohngeld oder Kinderzuschlag.
Wenn Sie eine Mahnung zu Mietrückständen erhalten haben, nehmen Sie Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihrem Mahnschreiben.
Nehmen Sie sofort Kontakt mit uns auf oder rufen Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner an. Den Kontakt finden Sie auf dem Schreiben oben rechts.
Hausordnung, Nachbarschaft und Tierhaltung
Für ein angenehmes und friedliches Zusammenleben in einem Wohnhaus gibt es Regeln, an die sich alle Mieter halten müssen und die stehen in der Hausordnung. Diese ist für uns und unsere Mieter so wichtig, dass sie Bestandteil des Mietvertrages ist. Geregelt wird darin beispielsweise alles rund um den Brandschutz, Reinigungspflichten, Tierhaltung und die Ruhezeiten.
In Ihrem Mietvertrag finden Sie hierzu genauere Informationen. Im Regelfall sind kleine Haustiere wie Wellensittiche bei artgerechter Haltung erlaubt. Tierheime und Tierärzte informieren etwa über Käfig- und Stallgrößen. Auch ein Meerschweinchen, Hamster oder Katzen können in der Regel gehalten werden. Bei Hunden oder exotischen Tieren fragen Sie bitte unbedingt vor der Anschaffung des Tieres um Erlaubnis. Über unser Mieter-Portal können Sie ganz unkompliziert eine Servicemeldung unter Service > Meldung verfassen > Tierhaltung für Ihren neuen tierischen Mitbewohner erfassen. Alternativ finden Sie auf unserer Website einen entsprechenden Antrag, den Sie uns gern per E-Mail zukommen lassen.
Wenn es sich dabei um einen Elektrogrill handelt und Ihre Nachbarn sich nicht vom Geruch belästigt fühlen, dann ist das kein Problem. Auf keinen Fall dürfen Sie in geschlossenen Gebäuden einen Holzkohlegrill oder anderes offenes Feuer entfachen. Das verstößt gegen die Brandschutzverordnung.
Die Regelung der Ruhezeiten finden Sie in der Hausordnung. Diese ist als Anlage Ihrem Mietvertrag beigefügt. Ist darin nichts anderes vereinbart, beginnt die Nachtruhe um 22 Uhr und endet um 7 Uhr morgens, zudem gilt eine Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr. Die Ruhezeiten am Sonntag und an Feiertagen sind ganztägig.
In vielen Fällen hilft ein klärendes Gespräch mit dem Nachbarn. Sollten Ruhestörungen wiederholt auftreten, bitten wir Sie, ein Protokoll zu führen. Unser Störungsprotokoll finden Sie hier. Dieses können Sie uns dann über eine Servicemeldung im Mieter-Portal unter Service > Meldung verfassen > Nachbarschaft/Wohnumfeld > Nachbarschaft zukommen lassen. Alternativ senden Sie dieses per E-Mail.
Ein Fußabtreter ist im Allgemeinen kein Problem, verhindert er doch auch, dass Schmutz in Ihre Wohnung gelangt. Bei einem Schuhschrank sieht das schon anders aus. Der gilt als Brandlast und kann zudem bei einem Brand den Fluchtweg versperren. Das Aufstellen von sämtlichen Möbelstücken, Schuhen und Grünpflanzen ist daher untersagt.
Ihren Sperrmüll können Sie ganz bequem telefonisch oder online bei Ihrem örtlichen Abfallentsorger beantragen. Bitte stellen Sie Ihre Couch jedoch erst am Vorabend der Abholung an den dafür vorgesehenen Platz raus. Die Abholung erfolgt in der Regel kostenlos.
Sie können gern den zuständigen Hausmeister ansprechen oder Ihre Frage über unser Mieter-Portal stellen.
Heizung, Strom, Hausmüll und Kosten sparen
Durch die Optimierung der Heizungsanlagen wurde das System so eingestellt, dass eine Raumtemperatur von 21 °C erreicht wird, wenn die Heizung über einen Zeitraum von 5 Stunden auf Stufe 5 betrieben wird.
Aufgrund einer Verordnung der Bundesregierung, die darauf abzielt, die Auswirkungen der Energiepreissteigerungen zu mildern, wurden die Heizungsanlagen angepasst. Das System ist nun so eingestellt, dass auf Stufe 5 eine maximale Raumtemperatur von 21 °C erreicht werden kann. Dafür muss das Thermostatventil vollständig geöffnet sein, damit der Heizkörper über seine gesamte Fläche Wärme abgeben kann. Durch die Absenkung der Vorlauftemperaturen wird der Raum jedoch langsamer aufgeheizt und benötigt dafür mehr Zeit. Um die gewünschte Raumtemperatur zu erreichen, kann es außerdem erforderlich sein, angrenzende Räume ebenfalls zu beheizen.
Die Nachtabsenkung ist ein Verfahren zur Energieeinsparung, bei dem die Vorlauftemperatur der Heizungsanlage während der Nachtstunden reduziert wird. Dabei wird das Wasser im Heizkessel auf eine niedrigere Temperatur erhitzt, wodurch weniger Wärme erzeugt wird als tagsüber. Wenn Sie Ihre Heizung zwischen 0 und 5 Uhr aufdrehen, wird daher eine geringere Raumtemperatur erreicht als zu anderen Tageszeiten.
Zwischen 0 und 5 Uhr ist eine Nachtabsenkung eingestellt. In diesem Zeitraum wird die Raumtemperatur auf 17°C reduziert.
Entscheidend ist es, regelmäßig zu lüften. Dazu sollten Sie zwei- bis dreimal am Tag alle Räume für mindestens fünf Minuten vollständig durchlüften. Zudem sollten Sie gleichmäßig heizen, um eine angemessene Raumtemperatur zu gewährleisten. Wichtig ist: Stoßlüften statt Kipplüften. Informieren Sie sich auch gern über unseren Magazinbeitrag Richtig Heizen und Lüften.
Gestaltung, Renovierung und Umbauten
Im Allgemeinen werden Schönheitsreparaturen je nach Grad der tatsächlichen Abnutzung in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich: in Küchen und Bädern alle fünf Jahre, in Wohn- und Schlafräumen sowie Fluren alle acht Jahre. In Ihrem Mietvertrag finden Sie hierzu genauere Informationen.
Hierfür brauchen Sie in jedem Fall unsere schriftliche Zustimmung. Falls Sie einmal ausziehen, müssen Sie zudem bei Rückgabe der Wohnung unter Umständen auf eigene Kosten den früheren Zustand wiederherstellen. Am schnellsten geht es, wenn Sie dazu eine Servicemeldung in unserem Mieter-Portal unter Service > Meldung verfassen > Bauliche Veränderung erfassen oder reichen Sie Ihren Wunsch schriftlich per E-Mail ein.
Die Anbringung einer Markise gilt als bauliche Veränderung und diese darf nur mit unserer vorheriger schriftlicher Zustimmung vorgenommen werden. Am schnellsten geht es, wenn Sie dazu eine Servicemeldung in unserem Mieter-Portal unter Service > Meldung verfassen > Bauliche Veränderung erfassen oder reichen Sie Ihren Wunsch schriftlich per E-Mail ein.
Wenn es grünt und blüht freuen sich doch alle Hausbewohner. Gern dürfen Sie im Vorgarten Blumen pflanzen, wenn Sie dies im Vorfeld mit unserem Kundenmanagement abgestimmt haben. Die regelmäßige Pflege der Anpflanzungen, wie das Gießen, bitten wir Sie dann zu übernehmen. Sollte diese ausbleiben, so muss die Fläche auf Ihre Kosten wiederhergestellt werden.
Dabei handelt es sich um eine bauliche Veränderung durch den Mieter und diese dürfen nur mit unserer vorheriger schriftlicher Zustimmung vorgenommen werden. Am schnellsten geht es, wenn Sie dazu eine Servicemeldung in unserem Mieter-Portal unter Service > Meldung verfassen > Bauliche Veränderung erfassen oder reichen Sie Ihren Wunsch schriftlich per E-Mail ein.
Es handelt sich um eine bauliche Veränderung durch den Mieter und diese darf nur mit unserer vorheriger schriftlichen Zustimmung erfolgen. Am schnellsten geht es, wenn Sie dazu eine Servicemeldung in unserem Mieter-Portal unter Service > Meldung verfassen > Bauliche Veränderung erfassen oder reichen Sie Ihren Wunsch schriftlich per E-Mail ein.
Bei dieser baulichen Veränderungen benötigen Sie unsere Zustimmung. Nutzen Sie zur Beantragung ganz einfach unser Mieter-Portal unter Service > Meldung verfassen > Bauliche Veränderung oder reichen Sie Ihren Wunsch schriftlich per E-Mail. Informieren Sie sich auch über staatliche Förderungen bzw. eine Förderung durch Ihre Krankenkasse bei einem Badumbau, zum Beispiel unter aktion-barrierefreies-bad.de.
Familienzuwachs, Untermieter oder langer Urlaub
Teilen Sie uns dies gern über unser Mieter-Portal unter Service > Meldung verfassen > Mietvertrag mit. Alternativ laden Sie sich das entsprechende Antragsformular hier herunter. Bitte senden Sie dieses ausgefüllt per E-Mail. Vergessen Sie nicht, den Nachweis der Namensänderung (z.B. die Heiratsurkunde) beizufügen.
Herzlichen Glückwunsch zum Familiennachwuchs.
Nach der Geburt Ihres Kindes bitten wir um eine Information, gern über unser Mieter-Portal über Service > Meldung verfassen > Mietvertrag oder per E-Mail. Fügen Sie als Nachweis bitte die Geburtsurkunde bei. Anschließend vermerken wir das neue Familienmitglied in Ihrer Mieterakte.
Bitte teilen Sie uns Ihren Wunsch über unser Mieter-Portal unter Service > Meldung verfassen > Mietvertrag mit. Alternativ benötigen wir von Ihrem Partner eine ausgefüllte Selbstauskunft und Bewerbungsunterlagen. Bitte senden Sie diese per E-Mail.
Eine Untervermietung beantragen Sie bitte schriftlich bei uns, auch wenn diese vorübergehend ist. Sie benötigen dafür eine schriftliche Zustimmung von uns. Gern können Sie dafür das entsprechende Formular hier herunterladen. Bitte senden Sie dieses ausgefüllt per E-Mail. Die TAG Wohnen erhebt einen Untermietzuschlag in Höhe von 15 € monatlich.
Teilen Sie uns dies gern über unser Mieter-Portal unter Service > Meldung verfassen > Mietvertrag mit oder laden Sie sich das entsprechende Antragsformular hier herunter. Bitte senden Sie dieses ausgefüllt per E-Mail. Die dazu benötigte Wohnungsgeberbescheinigung stellen wir Ihnen nach Prüfung Ihres Antrages aus. Vergessen Sie nicht den Zuzug Ihrer Partnerin auch beim Einwohnermeldeamt anzuzeigen.
Für die Dauer der Abwesenheit, zum Beispiel ein längerer Urlaub oder beruflich bedingt, bevollmächtigen Sie am besten einen Nachbarn, der regelmäßig in Ihrer Wohnung nach dem Rechten schaut. Des Weiteren empfiehlt es sich die Wasserzuläufe zuzudrehen und Ihre Fenster geschlossen zu halten. Auf jeden Fall muss sichergestellt werden, dass der Vermieter zum Beispiel im Havariefall Ihre Wohnung auch während Ihrer Abwesenheit betreten kann.
Reparatur, Havarie und Beschwerden
Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, das Anstreichen oder Lackieren der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen und die sachgemäße Pflege der Fußböden.
Kleinreparaturen umfassen das Beheben kleinerer Schäden an Gegenständen, die häufig dem Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Das sind Schäden an Installationsgegenständen für Elektrizität, Gas und Wasser, Heizeinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse, Toilettenspülungen und Kocheinrichtungen, Rollläden, Jalousien und Markisen. Die Summe der Kosten für Kleinreparaturen, die der Mieter zu tragen hat, ist in Ihrem Mietvertrag geregelt, jedoch der Höhe nach beschränkt auf maximal 8 Prozent der Jahresgrundmiete pro Kalenderjahr.
Bitte prüfen Sie die Außentemperatur. Liegt diese über 19 °C, erzeugt die Heizungsanlage keine Heizwärme.
Befindet sich die Außentemperatur unter 19 °C, messen Sie die Raumtemperatur bitte erst, nachdem das Thermostat für fünf Stunden auf Stufe 5 gestellt wurde. Sollte die Raumtemperatur nach dieser Zeit unter 21 °C bleiben, melden Sie das bitte über eine Servicemeldung in unserem Mieter-Portal unter Service > Meldung verfassen > Sonstige Anliegen oder Sie melden sich telefonisch bei unserem Kundenmanagement.
Nutzen Sie für Ihre Schadensmeldung unser Mieter-Portal unter Schadensmeldung > Schaden melden oder unser Kundenmanagement.
Als Havarie zählen Schäden, die sofort behoben werden müssen. Dazu gehören zum Beispiel Rohrbrüche, Überschwemmungen, Wassereinbrüche, Sturmschäden oder auch der Komplettausfall von Strom, Wasser und Heizung. Einen Havariefall innerhalb unserer Servicezeiten zeigen Sie bitte unserem Kundenmanagement an. Außerhalb unserer Servicezeiten wenden Sie sich bitte an unsere Havariehotline. Die Nummer finden Sie unter Mieterservice oder am Infobrett im Hauseingangsbereich.
Zeigen Sie den Verlust Ihres Schlüssel auf jeden Fall bei uns an. Am einfachsten geht dies über unser Mieter-Portal unter Service > Meldung verfassen > Schlüsselanforderung oder senden uns eine E-Mail. Da viele unserer Häuser mit zentralen Schließsystemen ausgestattet sind, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung, um einen Schlüssel nachmachen zu lassen. Falls vorhanden, geben Sie bitte gleich die Schlüsselnummer mit an.
Ein Hinweis: Bei Eigenverschulden oder wenn Sie einen zusätzlichen Schlüssel benötigen, müssen die Kosten in der Regel vom Mieter getragen werden. Manche Hausratversicherungen übernehmen diese Kosten jedoch.
Zeigen Sie den Mangel bitte schnellstmöglich in unserem Mieter-Portal unter Service > Sonstige Anliegen an oder schreiben eine E-Mail mit Fotos. Unser Kundenmanagement entscheidet über die nächsten Schritte.
Glühlampen tauscht der Hausmeister aus, sagen Sie ihm einfach Bescheid. Die Telefonnummer steht am Infobrett im Hauseingangsbereich. Ansonsten nutzen Sie gern unser Mieter-Portal oder rufen bei unserem Kundenmanagement an.
Ungezieferbefall melden Sie uns bitte unverzüglich. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie unser Kundenmanagement an. Wir informieren Sie über die weiteren Maßnahmen.
Kündigung, Auszug und Wohnungswechsel
Ihre Kündigung muss auf jeden Fall schriftlich und von allen Vertragspartnern unterschrieben eingereicht werden. Bitte senden Sie die Kündigung an folgende Anschrift: TAG Wohnen & Service GmbH, Platanenstraße 6, 07549 Gera . Bitte beachten Sie die Kündigungsfrist, die im Mietvertrag vereinbart wurde.
Am besten Sie erwähnen bereits in der Kündigung, dass Sie gern vor Ende der regulären Kündigungsfrist die Wohnung zurückgeben möchten und teilen uns mit, ob die Herausgabe Ihrer Kontaktdaten an mögliche Interessenten gestattet ist. Dann können wir das bei der Neuvermietung der Wohnung beachten. Gern können Sie uns auch einen Nachmieter benennen. Wir benötigen vom Interessierten vollständige Bewerbungsunterlagen und prüfen diese. Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Nachmieter nicht akzeptieren müssen.
Sie können die Bescheinigung über unser Mieter-Portal unter Service > Meldung verfassen > Mietvertrag > Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, telefonisch bei unserem Kundenmanagement oder per E-Mail, beantragen. Unser Kundenmanagement prüft Ihr Mietzahlungskonto und stellt Ihnen gern eine entsprechende Bescheinigung aus.
Sofern ein Nachmieter vorhanden ist und dieser Ihre Einbauten oder Möbel übernehmen möchte, können diese in der Wohnung verbleiben. Am besten schließen Sie hierzu eine Nachmietervereinbarung ab. Gern stellen wir Ihnen dieses Formular im Vermietungsprozess zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Nachmieter nicht akzeptieren müssen.
Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, das Anstreichen oder Lackieren der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen und die sachgemäße Pflege der Fußböden.
Schauen Sie hierzu bitte in Ihren Mietvertrag, welche Regelung zu den Schönheitsreparaturen getroffen wurde. Mit Ihrer Kündigungsbestätigung haben Sie ein Merkblatt erhalten. Darin finden Sie hilfreiche Informationen zur vertragsgemäßen Wohnungsrückgabe. Gern vereinbaren wir einen Vorabnahmetermin mit Ihnen. Am schnellsten geht das über eine Servicemeldung unter Service > Meldung verfassen > Sonstige Anliegen in unserem Mieter-Portal, per E-Mail oder Sie melden sich telefonisch bei unserem Kundenmanagement.
Bitte teilen Sie uns Ihren Wunsch schriftlich, unterzeichnet von allen Vertragspartnern, per E-Mail oder per Post mit. Wir prüfen, ob die Verschiebung des Mietendes möglich ist.
Nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung rechnen wir in der Regel innerhalb von 6 Monaten die hinterlegte Kaution ab. Es wird geprüft, ob Mietzahlungen oder Forderungen aus Nebenkostenabrechnungen offen sind. Des Weiteren sind wir berechtigt, für möglicherweise später auftretende Forderungen aus noch ausstehenden Nebenkostenabrechnungen einen angemessenen Einbehalt vorzunehmen.
Bitte teilen Sie uns schnellstmöglich Ihre schriftliche Kündigungsrücknahme, unterzeichnet von allen Vertragspartnern, per E-Mail oder per Post mit. Wir prüfen, ob eine Kündigungsrücknahme möglich ist.
Nehmen Sie sofort Kontakt mit uns auf oder rufen Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner an. Den Kontakt finden Sie auf dem Schreiben oben rechts.
Wir freuen uns, dass Sie weiterhin bei uns wohnen wollen. Nutzen Sie einfach unsere Wohnungssuche oder teilen unserem Vermietungsteam per E-Mail oder telefonisch unter 0800 290 300 mit, wo Sie eine neue Wohnung benötigen und welche Kriterien diese haben sollte. Wir prüfen dann, ob wir Ihnen am Standort ein entsprechendes Angebot unterbreiten können.
Mieter-Portal und Mieter-App
Um das Mieter-Portal nutzen zu können, müssen Sie Mieter bei der TAG Wohnen sein. Unsere Gewerbemieter haben aktuell keinen Zugang zum Mieter-Portal. Mehr erfahren Sie unter unserer Website.
Dieser Hinweis kann folgende Ursachen haben:
- Der Registrierungslink wurde bereits verwendet, und Sie sind bereits registriert.
- Der Link ist abgelaufen. (Registrierungslinks sind ab dem Erstellungsdatum für drei Tage gültig.)
Wenn Ihnen der Hinweis angezeigt wird, registrieren Sie sich bitte mit derselben E-Mail-Adresse erneut. Das System prüft, ob Ihre E-Mail-Adresse bereits registriert ist, und sendet Ihnen:
- entweder einen neuen Registrierungslink,
- oder einen Link zum Zurücksetzen Ihres Passworts.
Der Ihnen zugesandte Freischaltcode ist für einen begrenzten Zeitraum von 30 Tagen gültig. Sollten Sie den Freischaltcode verlegt haben oder die Gültigkeit abgelaufen sein, wenden Sie sich bitte telefonisch an unser Kundenmanagement. Alternativ können Sie im Mieter-Portal auch eine der Kacheln mit dem Vorhängeschloss-Icon auswählen und auf Freischaltcode anfordern klicken.
Sie können Ihre E-Mail-Adresse im Mieter-Portal unter Profil > Profil verwalten > Kommunikation jederzeit ändern. Bitte beachten Sie, dass Ihre E-Mail-Adresse gleichzeitig als Benutzername für das Mieter-Portal dient. Wenn Sie die E-Mail-Adresse aktualisieren, wird Ihr Benutzername automatisch angepasst.
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