Verbrauchsinformationen EED-konform für Sie bereitgestellt.

Wenn es um unsere Umwelt und Klimaschutz geht, können wir alle täglich einen Beitrag leisten. Ein großer Teil des Gesamtenergieverbrauchs wird hierzulande für die Erzeugung von Wärme und Warmwasser eingesetzt. Mit der Novellierung der Heizkostenverordnung sind wir als Vermieter verpflichtet, unseren Mieterinnen und Mietern von nun an monatliche Verbrauchsinformationen bereitzustellen. Voraussetzung ist, dass Ihre Wohnung an einer Heizanlage angeschlossen ist, deren Kosten nach der Heizkostenverordnung verteilt werden und die Messgeräte fernauslesbar sind.

Lesen Sie unsere Tipps zum richtigen Heizen und Lüften!
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Welche Vorteile bringt die erneuerte EED-Richtlinie für Mieterinnen und Mieter?

Eine monatlich bereit gestellte Verbrauchsübersicht für Warmwasser und Heizenergie informiert Sie künftig regelmäßig und transparent über ihre Verbräuche. So wird das Energiesparen leichter: Denn wenn Sie Ihren Verbrauch im Blick haben, können Sie Energie und Geld sparen.

Welche Angaben enthält die monatliche Verbrauchsinformation?

Sie enthält Angaben zum aktuellen Verbrauch von Energie für Heizung und Warmwasser in kWh, die Verbrauchswerte des Vormonats sowie des entsprechenden Monats aus dem Vorjahr zum Vergleich, soweit solche Werte für Sie als Nutzerin oder Nutzer erhoben wurden. Zudem wird ein Vergleich Ihres Verbrauchs zu einem ermittelten Durchschnittsnutzer derselben Nutzerkategorie hergestellt.

Mithilfe monatlicher Informationen können Sie Ihr Heizverhalten optimieren und den Warmwasserverbrauch bewusst anpassen.
Ihr TAG Wohnen-Team

Was steckt hinter der EU-Energieeffizienz-Richtlinie?

Die Mitgliedsstaaten der EU haben sich mit der Energieeffizienz-Richtlinie (kurz EED, EED ist eine Abkürzung für Energy Efficiency Directive) zu mehr Klimaschutz verpflichtet. Ziel der EU-Kommission ist es, durch eine zeitnahe und häufige Transparenz ein bewussteres Verbrauchsverhalten zu ermöglichen, was langfristig zum Klimaschutz beiträgt.

Ihre Informationen in der Mieter-App

Wer fernauslesbare Messgeräte an seinen Heizkörpern hat und bereits die TAG Wohnen-Mieter-App nutzt, erhält die Informationen direkt in der App. Sie haben die kostenfreie Mieter-App noch nicht geladen oder nutzen unsere Web-Version noch nicht? Dann geht das hier.

Häufige Fragen für Sie beantwortet:

Ist Ihre Wohnung mit fernauslesbarer Messtechnik ausgestattet, erhalten Sie die Verbrauchsinformation monatlich über Ihre Mieter-App.

Nein. Die Verbrauchsinformation muss erstellt werden, wenn die Wohnung an einer Heizanlage angeschlossen ist, deren Kosten nach der Heizkostenverordnung verteilt werden UND wenn die Messgeräte fernauslesbar sind.

Moderne Technik mit fernablesbaren Geräten ist eine Voraussetzung, damit wir Ihnen regelmäßig Verbrauchsinformationen senden können. Dank fernablesbarer Geräte sparen Sie Zeit, denn Terminvereinbarungen und Besuche des Ablesers entfallen.

Ihre Verbrauchsinformation enthält nach Heizkostenverordnung mindestens folgende Angaben:

  • Verbrauch des Nutzers im letzten Monat in Kilowattstunden,
  • einen Vergleich dieses Verbrauchs mit dem Verbrauch des Vormonats desselben Nutzers sowie mit dem entsprechenden Monat des Vorjahres desselben Nutzers, soweit diese Daten erhoben worden sind, und
  • einen Vergleich mit dem Verbrauch eines normierten oder durch Vergleichstests ermittelten Durchschnittsnutzers derselben Nutzerkategorie.

Diese Informationen werden für die Beheizung und Warmwasserversorgung Ihrer Wohnung übermittelt. Informationen zu Ihrem Kaltwasserverbrauch übermitteln wir Ihnen nicht.

Die Daten werden Ihnen ressourcenschonend über unsere TAG Wohnen Mieter-App zur Verfügung gestellt. Wir informieren Sie per E-Mail, wenn neue Verbrauchsdaten für Sie auf der Mieter-App bereitstehen. Sofern Sie noch nicht für die Nutzung der Mieter-App freigeschaltet sind, erhalten Sie alle für die Erstanmeldung notwendigen Informationen unaufgefordert von uns per Post.

Nein. Eine freiwillige Verzichtserklärung kann nicht abgegeben werden. Es ist eine gesetzliche Vorgabe, welche nicht mittels Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter ausgeschlossen werden kann.

Sie haben weitere Fragen?

Richten Sie Ihre Fragen gern an unser Kundenmanagement

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