Wohntipps für junge Leute
Für Azubis und Studierende sind die Wohnungssuche und die erste Zeit im neuen eigenen Zuhause sehr aufregend. Ob Wohngemeinschaft oder kleine Wohnung, ein paar Dinge solltest du beachten, dann läuft es mit der Wohnung ganz entspannt.
Sechs Dinge, an die du denken musst, wenn du in deine eigene Wohnung ziehst
(1) WG oder lieber allein?
Die Wohngemeinschaft ist für manche eine günstige und spannende Wohnform, andere können sich das Zusammenleben mit anderen gar nicht vorstellen. In finanzieller Hinsicht hat das WG-Leben viele Vorteile. Miete und Nebenkosten werden geteilt, so kann man sich eine größere Wohnung leisten. Der große Nachteil am WG-Leben: individuelle Vorstellungen müssen manchmal hinten angestellt werden.
Entscheidest du dich für eine WG, gibt es verschiedene Szenarien. Meist sind alle WG-Bewohnende als Hauptmieter*in eingetragen und damit gleichberechtigt. Es gibt aber auch die Variante, dass jeder seinen eigenen Vertrag unterschreibt. Manchmal ist im Mietvertrag auch nur eine Hauptmieter*in festgeschrieben, dem sich die anderen unterordnen müssen.
(2) Kosten unter Kontrolle mit Haushaltsbuch-App
Wenn du in einer eigenen Wohnung lebst, solltest du deine monatlichen Ausgaben gut planen. Damit du nicht den Überblick verlierst und auch versteckte Kosten kennst, erstelle einfach eine Übersicht, ein sogenanntes Haushaltsbuch. Das geht auch online oder mit einer App.
Kosten sparen kannst du etwa bei der GEZ: Als BAföG-Empfänger kannst du dich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen.
(3) Versichere dich ausreichend!
Neben einer eigenen Krankenversicherung brauchst du eine Haftpflichtversicherung. Schon ein kleiner Unfall mit dem Fahrrad kann für dich ziemlich teuer werden. Eine Privathaftpflicht deckt Sach-, Vermögens- und Personenschäden ab. Möglicherweise gilt die Versicherung deiner Eltern auch für dich, frag unbedingt vor Abschluss nach!
Empfehlenswert ist außerdem, eine Hausratversicherung abzuschließen. Kommt es zu Schäden in deiner Wohnung durch Brand, Blitzschlag, Wasserrohrbruch, Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus werden die Kosten übernommen.
(4) Was ist eine Selbstauskunft?
Vor dem Abschluss eines Mietvertrages muss in der Regel ein Fragebogen ausgefüllt werden, diesen nennt man Selbstauskunft. Wenn du noch kein eigenes Einkommen hast, wird oft eine Bürgschaftserklärung erwartet, die können auch deine Eltern abgeben.
(5) Alles zum Thema Mietvertrag
Bei der Anmietung deine Wohnung ist der Mietvertrag das wichtigste Schriftstück. Die Vermieter*in übergibt dir die Wohnung, dafür verpflichtest du dich, sie in einem angemessenen Zustand zu halten. Du zahlst dafür, dass du die Wohnung so nutzen darfst, wie du willst – solange du dich an den Mietvertrag hältst. Um wirksam zu sein, brauchen Mietverträge keine bestimmte Form, sie werden aber meist schriftlich abgeschlossen.
Ein Mietvertrag dokumentiert:
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wer Mieter*in und wer Vermieter*in ist,
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um welche Wohnung es sich handelt,
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wann das Mietverhältnis beginnt und
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wie hoch die Miete ist.
Mietvertragstypen
Befristete Mietverträge legen gleich zu Beginn das Ende des Vertrags fest. Während der Vertragslaufzeit können weder Vermieter*in noch Mieter*in kündigen.
Unbefristete Mietverträge sehen kein Vertragsende vor.
Kündigung eines unbefristeten Mietvertrages
Willst du deine Wohnung kündigen, musst du keinen Grund angeben, aber die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats für den Ablauf des übernächsten Monats erfolgen: Kündigst du beispielsweise am 3. September, endet das Mietverhältnis am 30. November.
Achtung: Die Vermieter*in kann dir bei Vertragsverstößen auch kündigen!
(6) Erst- oder Zweitwohnsitz?
Ob du deine Wohnung als Erst- oder Zweitwohnsitz meldest, liegt bei dir. Viele Städte bieten besondere Vergünstigungen, wenn du dich für den Erstwohnsitz entscheidest. Informationen dazu gibt’s in den Bürgerservicestellen. Eine Abmeldung vom elterlichen Wohnsitz bringt manchmal finanzielle Nachteile für die Familie mit sich. Andererseits haben viele Städte und Gemeinden eine Zweitwohnsitzsteuer eingeführt.