Kinderzuschlag und Wohngeld

In Deutschland gibt es vielfältige staatliche Unterstützung für Haushalte und Eltern mit geringem Einkommen. Informieren Sie sich über Ihren Anspruch auf Sozialleistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag und stellen Sie rechtzeitig einen Antrag. Oft ist das leichter, als gedacht: Voraussetzungen prüfen und Termine im Auge behalten.

Gleich zum Wohngeld

 

 

Familienleistung zusätzlich zum Kindergeld

Wenn Ihr Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Sie als Eltern Kinderzuschlag beantragen. Der Kinderzuschlag (KiZ) unterstützt Eltern, die genug verdienen, um ihren eigenen Bedarf zu decken, aber deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Die Familienleistung ist Bestandteil des Starke-Familien-Gesetzes und sichert mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe die Existenzgrundlage von Kindern.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Die Höhe richtet sich nach Ihrem erheblichen Vermögen sowie Ihrem Einkommen. Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen erhalten ab dem 1. Januar 2024 mehr Unterstützung. Der mögliche Höchstbetrag liegt ab sofort bei 292 Euro pro Monat und Kind, bislang waren es 250 Euro. So sollen die zusätzlichen Belastungen aufgrund der Inflation abgemildert werden.

Anspruch prüfen mit dem KiZ-Lotsen

Mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse können Eltern und Alleinerziehende Ihren Anspruch prüfen, ob der Kinderzuschlag für sie in Betracht kommt.

Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kinderzuschlag

  • Sie beziehen Kindergeld.
  • Ihr monatliches Bruttoeinkommen erreicht die Mindest-Einkommensgrenze in Höhe von 900 Euro brutto für Elternpaare, für Alleinerziehende 600 Euro brutto.
  • Ihre Kinder wohnen in Ihrem Haushalt und sind jünger als 25 Jahre.
  • Ihre Kinder sind ledig.

Fällt Ihre Prüfung positiv aus, können Sie den Antrag online ausfüllen.

Der Bewilligungszeitraum beträgt gewöhnlich sechs Monate. Ist der Bewilligungszeitraum abgelaufen, müssen Sie Kinderzuschlag neu beantragen.

 

 

 

Mietzuschuss für Geringverdienende

Wohngeld ist eine Sozialleistung vom Staat. Menschen mit niedrigem Einkommen werden mit einem Zuschuss unterstützt, um Miete zahlen zu können. Als Mieterin oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers haben Sie bei geringem Einkommen oft Anspruch auf einen Mietzuschuss nach dem Wohngeldgesetz.

Mehr Berechtigte und mehr Geld durch Wohngeldreform

  • Mehr Wohngeldempfänger: Die Bundesregierung hat die Einkommensgrenze deutlich heraufgesetzt. Dadurch haben seit 2023 rund zwei Millionen Haushalte einen Anspruch auf einen Zuschuss zu den Wohnkosten.
  • Kosten für Heizung und Warmwasser dabei: Seit 2023 werden die Energiekosten bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt. Dadurch sind die ausgezahlten Wohngeld-Beträge im Durchschnitt doppelt so hoch wie davor.

Prüfen Sie Ihren Anspruch

Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Wohngeld – auch dann, wenn Ihnen bisher kein Zuschuss bewilligt wurde.

Stellen Sie den Antrag rechtzeitig. Wohngeld wird nur in einzelnen Fällen rückwirkend gewährt. Der Anspruch auf Wohngeld beginnt am Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde.

Wenn es schnell gehen muss, stellen Sie zur Fristwahrung einen Antrag zunächst formlos und reichen den ausgefüllten Wohngeldantrag nach.

Mit dem Wohngeldrechner ermitteln Sie Ihren voraussichtlichen Anspruch online.

Voraussetzungen für einen Anspruch auf Wohngeld

Wohngeld wird in jedem Einzelfall auf die individuelle Situation Ihres Haushaltes zugeschnitten. So kann sich Ihr Zuschuss etwa dann erhöhen, wenn Sie ein Kind bekommen.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

  • Menschen, die ihre Miete nicht bezahlen können und      
  • arbeiten gehen, aber nicht genug verdienen
  • Rentner oder Bewohner von Altenpflegeheimen, denen das Geld fehlt
  • Studierende, die keinen Anspruch auf BAfÖG haben oder dieses als Volldarlehen erhalten
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld


Wovon hängt der bewilligte Wohngeldbetrag ab?

  • Von der Höhe der monatlichen Miete beziehungsweise Belastung,
  • der Höhe des Gesamteinkommens im Haushalt,
  • sowie die Anzahl der Familienmitglieder, die in der Wohnung leben.

Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine Transferleistungen (wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen, dabei werden die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt.

Antragsformulare bei der Wohngeldbehörde oder online

Zuständig für das Wohngeld ist Ihre Wohngeldbehörde. Dort liegen die Antragsformulare zur Mitnahme bereit. Oder Sie laden die Formulare einfach online herunter.

Der Bewilligungszeitraum beträgt gewöhnlich zwölf Monate. Danach muss der Antrag erneut gestellt werden. Das sollte etwa zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums erfolgen, damit die Zahlung nicht unterbrochen wird.

 

Mit der Wohngeldreform bekommen mehr Menschen in Deutschland Wohngeld. Zudem wird die Höhe des Wohngeldes angehoben und dauerhaft die Heizkosten berücksichtigt.

Seit 1. Januar 2023 haben mehr als dreimal so viele Haushalte wie bisher Anspruch auf Wohngeld. Das sind etwa zwei Millionen Haushalte. Der Wohnkostenzuschuss ist außerdem im Durchschnitt künftig mehr als doppelt so hoch. Waren es bis Ende 2022 rund 177 Euro pro Monat, die einem Haushalt ausgezahlt wurden, sind es nun durchschnittlich 370 Euro.

Das sogenannte "Wohngeld Plus" gibt es für einen größeren Empfängerkreis sowie mit Heizkostenkomponente und Klimakomponente.

Wohngeldkomponente: Ziel der Wohngeldreform, dass mehr Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld haben.

Heizkostenkomponente: Kosten für Heizung und Warmwasser werden künftig bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt. Damit soll die Mehrbelastung durch eine Preisverdoppelung gegenüber 2020 ausgeglichen werden.

Klimakomponente: Gleicht höhere Mieten durch energetische Sanierungen des Gebäudebestands und in energieeffizienten Neubauten aus.

TAG Wohnen, aktualisiert am 2. Januar 2024

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